Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im privaten Baurecht. Wir lösen die im Bereich "Entwickeln, Planen, Bauen und Finanzieren" auftretenden Rechtsprobleme und betreuen dabei Bau- und Umbauvorhaben jeder Größenordnung. Unsere An- wälte beraten nicht nur Bauherrn, sondern auch die am Vorhaben beteiligten Unter- nehmungen, also Projektmanager und Projektsteuerer, Generalüber- und -unter- nehmer, Architekten und Ingenieure sowie Handwerker.
Bei der Regelung der komplexen Rechtsbeziehungen bei Arbeitsgemeinschaften, General- und Subunternehmern, GMP- und Partnering-Modellen und der damit ver- bundenen Problemstellungen (z.B. hinsichtlich Risikoverschiebungen, Regressab- sicherung, Abwicklung komplexer Nachträge und Behinderungen und Haftung im besonderen) stehen Ihnen unsere Spezialisten beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Klassische baurechtliche Themen wie die Verwertung von Sicherheiten, Durchsetzung von Vertragspflichten, Werklohn- streitigkeiten und Sicherung von Beweisen bearbeiten wir schnell und zuverlässig.
Wir sehen unsere Aufgabe in der intensiven Vorbereitung und Betreuung von Ver- trägen und der begleitenden Abwicklung von Projekten. Gerade im Hinblick auf das komplexe Baurecht ist daher eine begleitende Rechtsberatung bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen besonders wichtig, denn die Durchgängigkeit der Ver- träge gewährleistet finanzielle und terminliche Sicherheit für das Projekt.
Verträge sind die Basis aller Konflikte und auch deren Lösung. Unsere langjäh- rige Erfahrung mit der Abwicklung von unterschiedlichsten Vertragskonstella- tionen versetzt uns in die Lage, neben dem Angebot von standardisierten Ver- tragsmustern, eine individualisierte auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Fassung für das konkrete Projekt zu entwickeln.
Wir bezeichnen uns als Vertragsmanager und zeichnen in der Folge verantwortlich für die Umsetzung der vertraglichen Festlegungen.
Ihre Vorgaben entscheiden, ob wir einen ausgeglichenen oder Ihre Bedürfnisse wiederspiegelnden Vertrag entwerfen. Dabei überlassen wir Ihre Entscheidung nicht dem Zufall, sondern geben Ihnen eine Auswahl der wesentlichen vertraglichen Schaltstellen nach beiden Regelungsmodellen vor, so dass Sie den Geist des Ver- trages juristisch nachvollziehen und insofern mitgestalten können. Die Transparenz juristischer Vorgaben ist uns ein besonderes Anliegen.
Auch während der Bauausführung stellen sich für die Baubeteiligten eine Vielzahl technischer und juristischer Fragen, die im Rahmen einer baubegleitenden Rechts- beratung praxisgerecht zu lösen sind. Schnelle und klare, d.h. effiziente Zuarbeit ist hier gefragt. Wir reagieren ohne besondere Aufforderung und agieren insofern als Frühwarnsystem zur Vermeidung aufkommender Konflikte.
Kommt es dennoch während des Bauvorhabens oder danach zu Auseinanderset- zungen, so versuchen wir zunächst, durch eine klare Risikobewertung den Ver- handlungsweg vorzubereiten und so eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Ist ein Rechtsstreit unvermeidlich, setzen wir die erforderlichen Schritte nach weiterer Abstimmung mit Ihnen ohne zeitliche Verzögerung um, da wir aufgrund der baubegleitenden Beratung in der Regel alle erforderlichen Informationen zur Verfügung haben und damit Ihre Zuarbeit auf ein Minimum reduzieren können.
Glossar: Was ist privates Baurecht?
WIR BERATEN, BEGLEITEN
UND VERTRETEN SIE BEI ...
– Komplette Vertragswerke, wie Bauverträge für GÜ-, GU- und Einzelgewerkvergaben (GMP-Modelle, Partnering-Verträge, etc.) und Kaufverträge für Sale-and-Lease-Back, Bauträgervor- haben, etc.
– Arge-, Konsortial- und Nach- unternehmerverträge
– Vertrags- und Nachtragsmana- gement (Claim und Anti-Claim-Management)
– allgemeine Beratung zur juristi- schen Umsetzung von zeit- und kostensparendem Planen und Bauen
– Vergütungsfragen (z.B. Werk-
lohn und Gegenansprüche)
und Abrechnungen
– Sicherheitsleistungen wie Bürg- schaften, Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen, Bauhand- werkersicherheit und GSB
– Juristische Qualitätskontrolle
– Abnahme und Mängelhaftung
– Verzugsschäden, Vertragsstrafen
– Vertragskündigungen, Schluss- rechnungen
– Abwicklung nach Insolvenzen
– Schadenersatzansprüche und komplexe Schadensabwicklung
– Zwangsvollstreckung, einstwei- liger Rechtsschutz
– Sachverständigensuche, Schieds- gutachterverträge, Gutachten
– Schlichtungsvereinbarungen und
-verfahren (z.B. nach Betonverein, SOBau, etc.)
– Streitschlichtung (Mediation), Vergleichsverhandlungen
– Selbständige Beweisverfahren oder andere Verfahrensarten