Ingenieur- und
Architektenrecht

Das Architekten- und Ingenieurrecht hat sich zu einem eigenständigen Rechtsgebiet neben dem privaten Baurecht entwickelt. Wir beraten sowohl Architekten, Fach- ingenieure und Projektsteuerer, als auch Bauherrn bei der Gestaltung von Architek- ten- und Ingenieurverträgen und der prozessualen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Ferner stehen wir bei haftungsrechtlichen Fragen und bei der Prüfung und Beurtei- lung von Nachträgen aus Planänderungen, Bauzeitverlängerung etc. zur Seite.

Honorarprozesse stellen hohe Anforderungen an alle Beteiligte, da die Honorar- ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) komplizierte rechtliche Regelun- gen enthält. Wir berechnen und korrigieren aus juristischer Sicht Honorarforde- rungen und können im Vorfeld insofern die Basis für erfolgversprechende Ver- gleichsgespräche legen.

Wir kennen die Planungs- und technischen Abläufe

Dabei legen wir besonderen Wert auf die Ermittlungen der technischen und termin- lichen Planungsabläufe zur Bestimmung und Begleitung der Planungsziele, denn sie sind neben den juristischen Spezialkenntnissen, praktischen Erfahrungen und Kenntnissen über den Ablauf von Projekten Voraussetzung, um Architekten- und Ingenieurverträge sowie gerichtliche Verfahren professionell gestalten bzw. führen zu können.

Gute Arbeit will gut bezahlt werden

Im Vordergrund stehen hier Fragen rund um das Honorarrecht für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Gestaltung von Pauschalhonoraren, Kostenobergrenzen und die prüffähige Ab- und Schlussrechnung. Daneben behandeln wir selbstverständlich auch Spezialfragen wie beispielsweise die Abgrenzung kostenfreier Akquiseleistun- gen zu vergütungspflichtigen Tätigkeiten, das Urheberrecht des Architekten etc.

Durchsetzung der planerischen Verantwortlichkeiten

Auf Auftraggeberseite optimieren wir durch die Vereinheitlichung der Planungsziele und die Vermeidung von Schnittstellen die Durchsetzbarkeit von Mängelansprü- chen. Termin- und Kostensicherheit werden vertraglich ebenso hinterlegt, wie kon- krete Anforderungen an Dokumentation und Information. Besonders die Dokumen- tation nimmt immer mehr Raum ein und entwickelt sich zu einem selbständigen Leistungsbereich, der unsererseits auf Ihre Vorgaben hin ausgewertet und aufbe- reitet wird.

Reduzierung der Haftungsrisiken
auf Auftragnehmerseite

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Vertragsgestaltung auf Auftragnehmerseite liegt in der Reduzierung der erheblichen und vielfältigen Haftungsrisiken für Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer. Sowohl Planungsfehler als auch eine mangelhafte Bauüberwachung oder die Überschreitung einer vereinbarten Bausumme können Schadensersatzansprüche des Bauherrn auslösen. Ist der Haftungsfall bereits ein- getreten, konzentrieren wir uns auf die Tatsachenfeststellung, gerichtliche Durch- setzung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen und auf die Frage des Rück- griffs auf andere Baubeteiligte unter Einbeziehung der Berufshaftpflichtversiche- rung.

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WIR BERATEN, BEGLEITEN
UND VERTRETEN SIE BEI ...

–  Gestaltung von Architekten-, Ingenieur-, sowie Projektsteue- rungs-, Projektmanagement- und Projektentwicklungsverträgen in der Form von Generalplaner-, Subplaner- und Einzelverträgen

–  Schadensersatz- bzw. Haftungs- ansprüche (Tatsachenfeststel- lung, Rückgriff auf andere Baube- teiligte und die Berufshaftpflicht- versicherung)

–  Nachträge

–  Honorarrecht (HOAI)

–  Prüffähige Ab- bzw. Schluss- rechnung

–  Selbständige Beweisverfahren

–  Prozessbegleitende Gutachten

–  Streitschlichtung (Mediation)

–  Organisations- und Kooperations- formen (GbR, GmbH, Planungs-ARGE, Partnerschaftsgesell- schaft, Konsortium etc.)