Sie möchten wissen, ob für Ihr Vorhaben Baurecht besteht? Auf welchem Wege Bauland geschaffen werden kann oder ob ein Grundstück bereits Kraft seiner örtlichen Lage als Bauland zu qualifizieren ist? Oder möchten Sie feststellen, ob Ihre geplante Änderung hinsichtlich Bau oder Nutzung mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht vereinbar ist? In diesem Zusammenhang spielen oft auch Fragen des Bestandsschutzes eine Rolle, also inwieweit die derzeitige Nutzung verschärften baurechtlichen Bestimmungen gerecht werden muss.
Wir beraten und begleiten nicht nur Investoren und Projektentwickler, sondern auch Gemeinden bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, bei der Gestaltung städtebaulicher Verträge, Flächenrecycling, Konversion und verteidigen das Bauvorhaben gegen Klagen Dritter.
Ob Infrastrukturmaßnahme, Gewerbegebiet, großflächige Einzelhandels- oder Woh- nungsbauprojekte, wir suchen stets die Kooperation mit den Genehmigungs- behörden. Erst, wenn "nichts mehr geht", versuchen wir die Interessen unserer Mandanten bundesweit vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen.
• SitemapWIR BERATEN, BEGLEITEN
UND VERTRETEN SIE BEI ...
– Standort- / Due-Diligence Prüfungen
– Bauleitplanung (Bebauungspläne)
– Baugenehmigungsverfahren
– Umlegungsverfahren und Baulanderschließung
– Städtebauliche Verträge /
Public Private Partnership
– Erschließungs- und Maßnahmenträgerverträge
– Flächenrecycling und Konversion
– Nachbarschaftsvereinbarungen
– Verteidigung der Genehmigung gegen Klagen Dritter