Fachplanungsrecht –
Infrastrukturvorhaben

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der rechtlichen Betreuung und Begleitung von großen Infrastrukturprojekten, insbesondere im Verkehrswegebau. Dabei geht es nicht allein um die Klärung konkret auftretender Rechtsfragen. Wir verstehen unsere Tätigkeit vielmehr im Sinne einer umfassenden Beratung des Vorhabenträgers im Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel einer möglichst reibungslosen und rechtssicheren Projektrealisierung.

Beschleunigung des Verfahrens
durch umfassende Projektbetreuung

Wir sorgen dafür, dass übergreifend über alle Planfeststellungsabschnitte einheit- liche rechtliche, fachliche und methodische Vorgehensweisen angewendet werden, um die Angreifbarkeit durch Dritte zu minimieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist insoweit die Steuerung der beauftragten Fachgutachter und die Prüfung der vorzu- legenden Gutachten und Unterlagen im Hinblick auf formal erforderliche Nachweis- verpflichtungen bzw. auf Schnittstellen zu anderen Fachbeiträgen.

Zusammengefasst kann man unsere Tätigkeit als Verfahrensmanagement be- zeichnen. Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch nur Teilbereiche, wie die Prüfung der Planfeststellungsunterlagen oder Einwendungsbearbeitung.

Unterstützung des Vorhabenträgers
und der beteiligten Behörden

Neben der Tätigkeit für Vorhabenträger unterstützen wir auch die Genehmigungs- oder Anhörungsbehörde durch die Erstellung von Gutachten zu spezifischen Rechts- fragen oder bei der Vorbereitung und Durchführung der Erörterungstermine, der Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses sowie bei sonstigen Tätigkeiten, wie z.B. Mediationsverfahren.

Glossar: Was ist Verfahrensmanagement?

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WIR BERATEN, BEGLEITEN
UND VERTRETEN SIE BEI ...

–  Betreuung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren

–  Verfahrensmanagement

–  Einwendungsbearbeitung

–  Erörterungstermine

–  Prozessvertretung vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht

–  Begleitung oder Durchführung von Mediationsverfahren

–  Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung