Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der rechtlichen Betreuung und Begleitung von großen Infrastrukturprojekten, insbesondere im Verkehrswegebau. Dabei geht es nicht allein um die Klärung konkret auftretender Rechtsfragen. Wir verstehen unsere Tätigkeit vielmehr im Sinne einer umfassenden Beratung des Vorhabenträgers im Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel einer möglichst reibungslosen und rechtssicheren Projektrealisierung.
Wir sorgen dafür, dass übergreifend über alle Planfeststellungsabschnitte einheit- liche rechtliche, fachliche und methodische Vorgehensweisen angewendet werden, um die Angreifbarkeit durch Dritte zu minimieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist insoweit die Steuerung der beauftragten Fachgutachter und die Prüfung der vorzu- legenden Gutachten und Unterlagen im Hinblick auf formal erforderliche Nachweis- verpflichtungen bzw. auf Schnittstellen zu anderen Fachbeiträgen.
Neben der Tätigkeit für Vorhabenträger unterstützen wir auch die Genehmigungs- oder Anhörungsbehörde durch die Erstellung von Gutachten zu spezifischen Rechts- fragen oder bei der Vorbereitung und Durchführung der Erörterungstermine, der Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses sowie bei sonstigen Tätigkeiten, wie z.B. Mediationsverfahren.
Verfahrensmanagement
bei Infrastrukturvorhaben
Bei der Realisierung großer Infrastrukturmaßnahmen ist regelmäßig festzustellen, dass die maßgeblichen Probleme im Hinblick auf eine zeitgerechte Verwirklichung nicht in der eigentlichen Baudurchführung, sondern in der vorangeschalteten Planungs- und Genehmigungsphase zu suchen sind. Während in der Phase der Baudurchführung der Einsatz einer professionellen Projektsteuerung mittlerweile selbstverständlich ist, war man bisher oft der Meinung, dass der Antragsteller und die von ihm beauftragten Fach- büros allein einen reibungslosen Ablauf der Planungs- und Genehmigungsphase ge- währleisten.
Problemstellungen in der
Planungs- und Genehmigungsphase
Es wird allerdings immer deutlicher, dass bei steigender Komplexität der Nachweisver- pflichtungen der Vorhabenträger selbst, schon aus Gründen der Personalkapazität, mit der Zusammenführung der Fachgutachten zu einem schlüssigen Gesamtantrag in tat- sächlicher, fachlicher und rechtlicher Hinsicht überfordert ist. Schon die Steuerung der beauftragten Dritten setzt eine umfassende Gesamtstrategie und eine Vereinheitli- chung der methodischen Grundansätze voraus.
Die konkrete Zieldefinition, die Festlegung der methodischen Vorgehensweise und die Abgrenzung von wesentlichen zu unwesentlichen Sachverhalten im Hinblick auf das Projektziel ist insoweit ein maßgeblicher Gegenstand des Verfahrensmanage- ments.
Insbesondere sind die gutachterlichen Nachweise im Hinblick auf die sich ergebenden Verpflichtungen des Antragstellers und auf die praktische Umsetzbarkeit der gutach- terlich festgelegten Vorgehensweisen hin zu überprüfen.
Unsere Managementleistungen
garantieren einen reibungslosen Ablauf
Die kontinuierliche Rückkopplung zu den Entscheidungs- und Fachbehörden, aber auch zu den Verbänden und sonstigen Projektbeteiligten ist in diesem Bereich von besonde- rer Relevanz, da hier frühzeitig praxisnahe, zum Teil auch pragmatische Lösungen im Sinne einer Zeit- und Kosteneffizienz im Projekt zu suchen und zu vereinbaren sind.
Die Anzahl der in solchen Verfahren beteiligten Akteure macht ein sensibles und pro- fessionelles Kommunikationsmanagement unumgänglich. Eine einheitliche aus juristi- scher, methodischer, fachlicher und finanzieller Sicht abgestimmte Vorgehensweise ist gerade bei Projekten, in denen eine Vielfalt von widerstreitenden öffentlichen und pri- vaten Belangen zu berücksichtigen sind, unabdingbar.
Darüber hinaus hat das Verfahrensmanagement selbstverständlich auch sicherzu- stellen, dass die Vergabe der Ingenieur- und sonstigen Leistungen aufeinander abge- stimmt ist und die Vertragsinhalte in zeitlicher, inhaltlicher und kostenmäßiger Hinsicht geprüft werden. Eine nicht zu unterschätzende Aufgabe stellt ferner die planungsbe- gleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie die permanente Konfliktanalyse dar.
Das Verfahrensmanagement hat somit als echte Managementleistung im wesent- lichen die Aufgabe, Informationen und Kenntnisse zu bündeln und zielgerichtet im Gesamtverständnis des Projekts einzusetzen.
Entlastung der Genehmigungsbehörde
Neben der Begleitung des Vorhabensträgers hat es sich in verschiedenen Projekten ebenfalls als hilfreich erwiesen, die zuständige Genehmigungsbehörde bei der Vorbe- reitung der Genehmigungen und des Baurechts zu unterstützen. Das Verfahrensmana- gement übernimmt in diesem Zusammenhang die Auswertung von Einwendungen und Stellungnahmen sowie die organisatorische Begleitung der Erörterungstermine. Hier kann die Behörde im Rahmen der materiell-rechtlichen Würdigung der öffentlich-recht- lichen Belange erheblich entlastet werden.
– Prozessvertretung vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht