Öffentliches
Baurecht

Neben unserem Schwerpunkt Bau- und Planungsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen damit in Verbindung stehenden Gebieten des Verwaltungsrechts, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und rechtssichere Realisierung Ihres Projektes zu schaffen.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl private Investoren, Projektentwickler und Bauträger als auch Behörden und Kommunen. Dies hilft uns, die Interessenge- flechte zu verstehen und damit erfolgversprechende Lösungen zu entwickeln, die für alle Seiten akzeptabel sind.

Und wenn es um Infrastrukturvorhaben oder Großprojekte geht, wie z.B. die Reali- sierung von Straßenbauvorhaben oder den Neubau oder die Erweiterung von Schienenwegen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Projekterfahrung zur Verfügung. Wir beraten und begleiten den Vorhabenträger oder die Genehmigungs- bzw. Anhörungsbehörde sowohl im Raumordnungs- als auch im Planfeststellungs- verfahren inklusive Erörterungsterminen.

Glossar: Was ist öffentliches Baurecht?

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