Öffentliches Baurecht –
Umweltrecht

Einen weiteren Bereich unserer Tätigkeit stellt das Umweltrecht dar, das sich zu einem äußerst komplexen Rechtsgebiet in materiell- und verfahrensrechtlicher Hinsicht entwickelt hat. Außerdem gewinnen europarechtliche Vorgaben hier immer mehr an Bedeutung. Dies erfordert nicht nur eine hohe juristische Fachkenntnis, sondern oftmals auch eine enge Zusammenarbeit mit Planern, Fachgutachtern und ggf. politischen Gremien. Wir beraten nicht nur Anlagenbetreiber und Kommunen, sondern unterstützen auch Bundes- und Landesbehörden mit Gutachten.

Wir machen Umweltrisiken
zu einer überschaubaren Größe

Die erfolgreiche Realisierung von Vorhaben setzt heute eine intensive Auseinander- setzung mit den geltenden umweltrechtlichen Anforderungen im Genehmigungsver- fahren voraus. Deshalb suchen wir gemeinsam mit dem Betreiber, den Investoren und den zuständigen Behörden eine für alle Seiten erfolgversprechende Lösung, die den Interessen des Vorhabenträgers und zugleich verantwortungsbewusst den Be- langen der Umwelt gerecht wird. Lässt sich im Einzelfall einmal keine angemessene Lösung auf dem Verhandlungsweg erreichen, klären wir die Rechtslage mit Hilfe der Verwaltungsgerichte.

Unsere Beratung erstreckt sich
auf alle Bereiche des Umweltrechts

Unsere Beratung umfasst dabei die verschiedenen Gebiete des Umweltrechts, einschließlich des Umweltabgabenrechts, rund um das ...

europäische Umweltrecht (insbesondere FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie,
   IVU-Richtlinie)

Naturschutz- und Landespflegerecht

Immissionsschutzrecht (Lärm- und Luftverunreinigungen sowie sonstige
   Immissionen)

Bodenschutz- bzw. Altlastenrecht

Wasserrecht

Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht

Atom- und Strahlenschutzrecht

   Sitemap

WIR BERATEN, BEGLEITEN
UND VERTRETEN SIE BEI ...

–  Umweltrechtliche Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren

–  EU-Kommissionsbeteiligung

–  Verfahren der Bauleitplanung – Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennut- zungsplänen

–  Verträge zur Regelung umwelt- rechtlicher Sachverhalte (z.B. städtebauliche Verträge)

–  Sanierungsvereinbarungen mit den Behörden

–  Risikomanagement

–  Due-Diligence Prüfungen, Audits und Zertifizierungen

–  Umweltabgaben

–  Abwehr von Haftungsgefahren