Aktuelles
Bauunternehmer wird nicht überwacht: Kein Mitverschulden des Auftraggebers
Pflichten des Planers bei Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
Immobilienrecht

RUND UM DIE IMMOBILIE
ERWERBEN, NUTZEN, VERÄUSSERN
Das Immobilienrecht umfasst die verschiedensten Rechtsbereiche, die vom Erwerb über die Nutzung und die Veräußerung von Immobilien von Bedeutung sind.
Immobilientransaktionen, allgemeines Grundstücksrecht, Immobilienmanagement, Mietrecht, Wohnungseigentums- und Maklerrecht - MEK setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür.
Sie können von uns bei der Umsetzung des Projekts interdisziplinäre Lösungen erwarten. Wir sind vernetzt mit allen immobilienwirtschaftlichen und bautechnischen Feldern.

