Aktuelles
Selbständiges Beweisverfahren über Mangelfreiheit kann Verjährung des Werklohnanspruchs hemmen
Maklerrecht

DIE VERMITTLUNG VON IMMOBILIEN
DAUERTHEMA PROVISIONSANSPRUCH
Makler sind aus der Abwicklung von Immobiliengeschäften nicht hinweg zu denken.
MEK berät sowohl Makler als auch Verkäufer/Käufer bzw. Vermieter/Mieter beim Abschluss und der Abwicklung von Maklerverträgen (Rahmen- und Einzelverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Letters of Intent (LOI), Reservierungsvereinbarungen).
Der Schwerpunkt in der Beratung liegt dabei insbesondere auf der Durchsetzung oder Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen. Sofern erforderlich wird MEK für Sie auch gerichtlich tätig.
Leistungen
- Gestaltung / Verhandlung von Maklerverträgen
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Maklerprovisions-ansprüchen
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen
- Prozessführung, Zwangsvollstreckung
- Schulungen zu Themen des Maklerrechts
