MEK SERVICE
Rechtsvorschriften zum Thema: Vergaberecht
Aktuelles
Bauunternehmer wird nicht überwacht: Kein Mitverschulden des Auftraggebers
Pflichten des Planers bei Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
Vergaberecht

BERATEN, BEGLEITEN UND VERTRETEN
DEN AUFTRAGGEBER UND DEN BIETER
Mit unserem Schwerpunkt Baurecht ganz eng verknüpft ist der Bereich Vergaberecht.
Auf Auftraggeberseite begleitet MEK komplexe Ausschreibungen. Die Vorbereitung der Ausschreibung mit der Ausarbeitung der Vergabekonzeption und der Erstellung der Vergabeunterlagen gehört ebenso dazu wie die Begleitung der Vergabe mit der Auswahl der Bieter und der rechtlichen Bewertung ihrer Angebote bis hin zu den Rechtsschutzverfahren vor der Vergabekammer und den Oberlandesgerichten.
Wir sind mit PPP-Modellen sowie sonstigen Privatisierungsvorhaben vertraut.
Ebenso beraten wir Bieter bei der Angebotserstellung, Erkennung von Vergabeverstößen und Rügenotwendigkeiten in Nachprüfungsverfahren und stehen Ihnen selbstverständlich auch bei der späteren Vertragsabwicklung oder, falls Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen, zur Seite.
Unser Team verfügt neben entsprechender Fachkompetenz über langjährige Erfahrungen, die gerade in diesem Rechtsbereich von entscheidender Bedeutung sind, da aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben keine langen Prüf- und Vorbereitungszeiten bestehen.
Leistungen
- Überprüfung der Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts
- Prüfung der Möglichkeit privat finanzierter Vergabemodelle (z.B. Public-Private-Partnership, Contracting-, Betreibermodelle)
- Entwicklung von Modellen und Strategien für nationale und europaweite Vergaben
- Ausarbeitung der Vergabekonzeption
- Vorbereitung oder Analyse der Ausschreibungs-unterlagen
- Unterstützung bei der Aufstellung der Wertungsmatrix
- Unterstützung bei der Wertung der Angebote und Auswahl der Bieter
- Überprüfung der Angebotsunterlagen inkl. der Nebenangebote und eventueller Verhandlungspotentiale
- Prüfung der Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrages
- Prüfung eventueller Schadensersatzansprüche
- Durchführung von Rechtsschutzverfahren bei den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten
