Unsere Kanzlei begleitet Ihre Immobilie vom Kauf, über die Nutzung bis zur Ver- marktung sei es durch Vermietung oder Weiterverkauf oder Umstrukturierung durch Sanierung, Erweiterung oder Abriss und bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Fragen des Immobilienrechts:
Angefangen von der Prüfung und der Gestaltung von Verträgen, die der Übertra- gung und Einräumung von Grundstücksrechten dienen, über die Risikobewertung (due diligence), die Vorbereitung der vertraglichen Voraussetzungen für das Facil- ity-Management und die Konzeption von Finanzierungskonstruktionen (z.B. »sale- and-lease-back«), bis hin zur Unterstützung bei komplexen Immobilien-Projektent- wicklungen, die häufig eine dauerhafte juristische Begleitung auf den verschiedens- ten rechtlichen Ebenen erfordern.
Wenn wir für Sie die due diligence durchgeführt haben, stehen die weiteren Schritte der Projektabwicklung fest, die wir insgesamt oder modulweise unter dem Ansatz der gesamtheitlichen Beratung anbieten. Das Immobilienrecht ist dabei eng mit dem öffentlichen Baurecht verknüpft.
Glossar: Was ist Immobilienrecht?