Hier konzentrieren wir uns auf eine fundierte Vertragsgestaltung, um das Invest- ment langfristig so abzusichern, dass Erträge aus Kauf, Verkauf, Vermietung und Verwaltung realisierbar sind. Daher ist die alleinige neutrale Beratung durch einen Notar meist nicht ausreichend.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei allen auftretenden Problemen, sei es bei Schadensersatzansprüchen durch arglistig verschwiegene Mängel oder in Bezug auf das öffentliche Genehmigungsrecht. Ferner klären wir im Rahmen des Grundstücks- rechts auch Fragen im Zusammenhang mit Erbbaurechten, Miteigentum, Hypothek, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Reallasten, Grund- und Renten- schuld.
Dabei können wir auf fundierte Erfahrungen in der Beratung großer Gesellschaften der Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft und bei der Beratung von Projektent- wicklungsgesellschaften zurückgreifen. Allein in den letzten 7 Jahren haben wir ein Investitionsvolumen von mehr als 300 Mio. Euro betreut.
WIR BERATEN, BEGLEITEN
UND VERTRETEN SIE BEI ...
– Kauf- und Verkaufsverträge, Bau- trägerverträge
– Erbbaurecht, Miteigentum, Grund- dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vor- kaufsrecht, Reallasten, Hypothek, Grund- und Rentenschuld
– Objektverwaltungs- sowie Nut- zungsverträge
– Immobilienbezogene Dienstleis- tungsverträge (Makler, Verwalter, Facility-Management)
– Risikobewertung (due diligence)
– Juristische Projektkonzeption
– Fortlaufende Betreuung bestehen- der Objekte
– Finanzierungsmodelle (z.B. Immo- bilienleasing, »sale-and-lease-back«, Steuer- und Fördermittel)
– Immobilienfonds
– Darlehensverträge und Sicher- heiten
– Nachbarschaftskonflikte