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Der professionelle Einzelgewerkvertrag

Urteile

Bauunternehmer wird nicht überwacht: Kein Mitverschulden des Auftraggebers

Urteile

Pflichten des Planers bei Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

VERNETZT

In der Schnittstelle vom Immobilienwirtschaftsrecht zum Gesellschaftsrecht arbeitet MEK seit Jahren in enger Kooperation mit KLERX LEGAL zusammen. Unsere gemeinsame Beratungspraxis bezieht sich unter anderem auf

  • Share-Deals,
  • die Gründung und Abwicklung von Objektgesellschaften,
  • die Konzeption von Fonds,
  • Kooperationsvereinbarungen und Joint Ventures und
  • sonstige gesellschaftsrechtliche Themen und Fragestellungen.


In steuerlichen Fragen beraten wir nicht selbst, sondern greifen auf das Fachwissen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurück, mit denen wir bereits erfolgreich in anderen Projekten zusammengearbeitet haben.

Wir verfügen außerdem über ein Netzwerk qualifizierter Notare sowie Sachverständiger.

Nutzen Sie unser Netzwerk. Zu Ihrem Vorteil.