Vergaberecht

Mit unserem Schwerpunkt Baurecht ganz eng verknüpft ist der Bereich Vergabe- recht. Sobald die öffentliche Hand an einem Bauvorhaben beteiligt ist – sei es als Auftraggeber, sei es in Form einer Beteiligung oder durch die Gewährung von Fördermitteln – ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Grundsätze des Vergaberechts zu beachten sind. Einflüsse aus dem europä- ischen Gemeinschaftsrecht, innerstaatliches Recht, haushaltsrechtliche Vorschriften und auch Bestimmungen im öffentlichen Fördermittelrecht haben die Bedeutung dieses Rechtsgebietes in den letzten Jahren immer mehr ausgeweitet.

In der Öffentlichkeit wahrgenommen werden vor allen Dingen spektakuläre Rechts- streitigkeiten bei Großvorhaben wie z. B. bei der Privatisierung öffentlicher Einrich- tungen. Das Vergaberecht ist aber keineswegs auf Großvorhaben beschränkt, sondern findet auch bei kleinen öffentlichen Bauaufträgen Anwendung; ebenso bei der Vergabe anderer Dienstleistungen oder freiberuflicher Leistungen wie vor allem bei Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure.

Nachprüfungsverfahren

An einer öffentlichen Vergabe beteiligte Bieter können unter bestimmten Voraus- setzungen Rechtsschutz erlangen, wenn sie sich ungerechtfertigt benachteiligt füh- len. Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten in solchen Nachprüfungsverfahren. Wir überprüfen die Aussichten eines Nachprüfungsantrags und führen ggf. das Verfahren durch; auch die Geltendmachung von Schadens- ersatzansprüchen kommt in Frage.

Beratung

Für noch wichtiger halten wir allerdings die Beratung im Vorfeld der Vergabe. Für den Bieter ist wichtig zu wissen, was er im Rahmen der Bewerbung um den Auftrag darf und was er beachten muss. Dem Auftraggeber können wir nicht nur bei Zweifelsfragen im Rahmen der Wertung und bei der Vergabeentscheidung behilflich sein, sondern wir können schon bei der Vorbereitung der Ausschreibung beraten und damit dazu beitragen, diese rechtssicher auszugestalten und die Vergabeziele zu erreichen.

Darüber hinaus beraten wir selbstverständlich auch bei Public-Private-Partnerships (PPP) oder Contracting-Modellen.

Glossar: Was ist Vergaberecht?

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WIR BERATEN, VERTRETEN
UND BEGLEITEN ...

den Auftraggeber bei ...

–  der Vorbereitung oder Analyse der Ausschreibungsunterlagen

–  der Wertung der Angebote und Auswahl der Bieter

–  der Überprüfung der Verpflich-
tung zur Anwendung des Vergabe-
rechts

–  der Entwicklung und Umsetzung alternativer Vergabemodelle

–  der Durchführung von Vergabe-
verfahren

den Bieter bei ...

–  der Überprüfung der Angebots-
unterlagen des Bieters inkl. der Nebenangebote und eventueller Verhandlungsoptionen

–  der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrags

–  der Durchführung eines Nach-
prüfungsverfahrens

–  der Prüfung eventueller Scha-
densersatzansprüche