Einstimmig hat der Bundestag am 15.12.2011 das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ verabschiedet. Konflikte sollen damit künftig möglichst außergerichtlich und trotzdem rechtsgültig gelöst werden. Ziel des Gesetzes ist es daher, die außergerichtliche Mediation zu stärken und zu fördern, gleichwohl aber durch entsprechende Beratungspflichten des Mediators Rechtssicherheit für die Beteiligten zu wahren. Die bislang in zahlreichen Pilotprojekten unternommene gerichtsinterne Mediation wird als solches nicht weitergeführt, sondern stattdessen ein der richterlichen Tätigkeit verwandteres Modell des Güterichters eingeführt. Zur Sicherung eines Qualitätsstandards wurden auch zur Ausbildung und Zertifizierung der Mediatoren verbindliche Regelungen getroffen.

Wir hoffen, dass das Gesetz zu einer besseren Streitkultur in Deutschland beitragen wird!