Lange hat man darauf gewartet, viele Stimmen haben sich dazu geäußert, aber jetzt ist sie da, die Novellierung der HOAI. Die neue HOAI ist am 18.08.2009 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 53 vom 17.08.2009, S. 2732). Sie gilt damit für alle Architekten- und Ingenieurleistungen, die ab Inkrafttreten vereinbart werden; für bereits bestehende Verträge bleibt die HOAI in der bisherigen Fassung anwendbar.

Mit der Einführung der HOAI 2009 sind erhebliche Änderungen verbunden, maßgeblich sind insbesondere folgende:

  • Neustrukturierung und wesentliche Ver-schlankung der HOAI;
  • Regelung der Leistungsbilder jetzt in Anlagen;
  • Anwendbar nur noch auf Planer mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen vom Inland aus erbracht werden;
  • Die ingenieurtechnischen Leistungsbilder der Teile X bis XIII der alten HOAI unterfallen nicht mehr der verbindlichen Preisregelung und sind jetzt nur noch in einer Anlage zur HOAI dargestellt (Beratungsleistungen);
  • Es gibt keine Regelung mehr zu Zeithonoraren und Stundensätzen;
  • Die Honorare sind losgekoppelt von den tatsächlichen Baukosten (so genanntes Bau-kostenberechnungsmodell);
  • Frühzeitige Honorarfestlegung durch Baukostenvereinbarungen möglich;
  • Möglichkeit der Vereinbarung einer Bonus-Malus-Regelung;
  • Alle Honorartabellen wurden um 10 % erhöht;
  • Wesentliche Änderungen beim Bauen im Bestand (Wegfall des § 10 Abs. 3 a HOAI, dafür erhöhter Umbauzuschlag möglich).

Aber damit ist noch lange nicht Schluss. Der Bundesrat hat neben seiner Zustimmung zur Novellierung der HOAI 2009 eine Entschließung gefasst, wonach er weitere Änderungen für erforderlich hält. Seine jetzige Zustimmung ist folglich nur ein Zwischenschritt zur Neugestaltung der HOAI.

Aufgrund der umfangreichen Novellierung der HOAI werden wir Sie in Kürze in einer Sonderausgabe der MEK Aktuell informieren, die weitere Einzelheiten und praktische Hinweise zur Umsetzung der neuen Bestimmungen enthält. Wenn Sie mehr über die Änderungen der HOAI und deren Auswirkungen auf Ihre Vertragsgestaltung und Honorarverhandlungen erfahren wollen, stehen wir Ihnen gerne zur weitergehenden Beratung – auch in Form von In-House-Seminaren – zur Verfügung.

RAin Alexandra Riemann, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
RAin Anke Keiner