In unserer MEK Aktuell-Ausgabe 03.2009 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Überarbeitung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abge-schlossen wurde. Am 15.10.2009 ist nunmehr die Veröffentlichung der VOB (Teile A und B) im Bundesanzeiger erfolgt. Da die entsprechenden Einführungserlasse bzw. die Anpassung der Verweisungsnorm in der Vergabeverordnung (VgV) noch nicht erfolgt sind, sind die neuen Regelungen noch nicht anzuwenden. Ausnahmen bestehen nur in den Bundesländern, in denen die Vergabeordnungen aufgrund dynamischer Verweisung jeweils in der aktuellen Fassung Anwendung finden (z. B. in Rheinland-Pfalz).

Die Neufassung der VOB zielt vorrangig darauf ab, das Vergaberecht zu vereinfachen, den Re-gelungsumfang zu reduzieren und die Trans-parenz der Verfahren zu erhöhen. So wurden u. a. die bisherigen Abschnitte 3 und 4 mit den entsprechenden Abschnitten der VOL in der neuen Sektorenverordnung (SektVO) zusammen-gefasst. Darüber hinaus sind die Bestimmungen, die thematisch den Vertragsbedingungen zu-geordnet werden, im neuen § 9 zusammen-gefasst worden. Entsprechende formale Än-derungen betreffen die Zusammenfassung der Fristenregelungen (nunmehr einheitlich in § 10) und die Vorschriften zur Prüfung und Wertung von Angeboten in § 16.

Wesentliche inhaltliche Änderungen der neuen VOB/A:

  • Festlegung von Schwellenwerten für die Zulässigkeit von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben
  • Erleichterungen betreffend die Vorlage bzw. das Nachreichen von Erklärungen und Nachweisen
  • Kein Ausschluss wegen lediglich unwesentlicher formaler Mängel des Angebots
  • Verzicht auf Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung und – in der Regel – auch für Mängelansprüche bei Verträgen bis zu einer Auftragssumme von 250.000,00 €

Die Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ist inzwischen ebenfalls abgeschlossen. Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Lieferungen und Dienstleistungen hat dem Entwurf am 11.11.2009 zugestimmt, so dass die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen kann. Hiermit ist jedoch nicht vor 2010 zu rechnen.

Die neue Sektorenverordnung (SektVO) ist am 29.09.2009 in Kraft getreten. Damit wurden die bisherigen Abschnitte 3 und 4 der VOB/A und VOL/A abgelöst. Sie gilt für Aufträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs. Sektorenauftraggeber sind damit nicht mehr automatisch an die Vergabevorschriften gebunden, sondern nur noch soweit, wie der Auftrag der Sektorentätigkeit dient.

Über den Fortgang der Reform und die damit verbundenen praktischen Auswirkungen werden wir weiter berichten.