Ab 01.01.2012 wird es wieder neue EU Schwellenwerte für Vergabeverfahren geben. Aufgrund der derzeitigen Euroschwäche ist erstmalig mit einer Erhöhung zu rechnen. Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich mit folgenden Beträgen festgelegt:

  • VOB/A (Bauaufträge): 5.000.000,00 EUR (netto)
  • VOL/A (Liefer-/Dienstleistungen): 200.000,00 EUR (netto)
    für Bundesbehörden 130.000,00 EUR (netto)
  • SektVO (Liefer-/Dienstleistungen im Sektorenbereich): 400.000,00 EUR (netto)

Sobald uns die verbindlichen Werte vorliegen, werden wir natürlich hierüber berichten.

Rechtsanwältin Gisa Klaus