In unserer letzten Ausgabe der MEK Aktuell hatten wir eine Erhöhung der EU-Schwellenwerte bereits angekündigt. Diese werden nunmehr verbindlich. Die EU-Kommission hat mit Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates folgende Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt:

  • Bauaufträge: 5.000.000,00 EUR (netto)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 200.000,00 EUR (netto)
  • Liefer-/Dienstleistungen der Bundesbehörden: 130.000,00 EUR (netto)
  • Liefer-/Dienstleistungen im Sektorenbereich: 400.000,00 EUR (netto)

Im Bereich der SektVO gelten die neuen Werte bereits ab dem 01.01.2012. Da die „alten“ Schwellenwerte der aktuellen Vergabeverordnung (VgV) niedriger und somit „strenger“ als die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte sind, gelten sie im Übrigen auch über den 31.12.2011 hinaus noch bis zu einer Änderung der VgV weiter. Die Änderung der VgV soll im Februar im Bundesrat beschlossen werden. Danach gelten die neuen Schwellenwerte auch für die nationalen Vergaben unmittelbar.