MAKLERRECHT

die vermittlung von immobilien

dauerthema provisionsanspruch

Makler sind aus der Abwicklung von Immobiliengeschäften nicht hinweg zu denken.

MEK berät sowohl Makler als auch Verkäufer/Käufer bzw. Vermieter/Mieter beim Abschluss und der Abwicklung von Maklerverträgen (Rahmen- und Einzelverträge, Exklusivitäts-vereinbarungen, Letters of Intent (LOI), Reservierungsvereinbarungen).

Der Schwerpunkt in der Beratung liegt dabei insbesondere auf der Durchsetzung oder Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen. Sofern erforderlich wird MEK für Sie auch gerichtlich tätig.

leistungen

Gestaltung / Verhandlung von Maklerverträgen

Durchsetzung bzw. Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen

Geltendmachung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen

Prozessführung, Zwangsvollstreckung

Schulungen zu Themen des Maklerrechts

MEK | Fachgebiete
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