Neue EU Schwellenwerte für Vergabeverfahren ab 2012

Ab 01.01.2012 wird es wieder neue EU Schwellenwerte für Vergabeverfahren geben. Aufgrund der derzeitigen Euroschwäche ist erstmalig mit einer Erhöhung zu rechnen. Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich mit folgenden Beträgen festgelegt:

  • VOB/A (Bauaufträge): 5.000.000,00 EUR (netto)

  • VOL/A (Liefer-/Dienstleistungen): 200.000,00 EUR (netto)
    für Bundesbehörden 130.000,00 EUR (netto)

  • SektVO (Liefer-/Dienstleistungen im Sektorenbereich): 400.000,00 EUR (netto)

Sobald uns die verbindlichen Werte vorliegen, werden wir natürlich hierüber berichten.

Rechtsanwältin Gisa Klaus

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[:de]Eine in AGB des Auftraggebers enthaltene Vertragsklausel, bei der Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme gesichert sein ...[:]

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