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BUILDING LAW / PLANNING LAW / REAL ESTATE LAW / RESIDENTIAL PROPERTY LAW / PROPERTY DEVELOPER LAW
On our blog we inform you about current topics and important changes to all topics concerning construction and real estate:
- Current jurisdiction, compactly explained.
- Latest legislation and its effects on practice.
- Brief descriptions of legally relevant topics.
Baurecht aktuell für Bauherren
Termine: 6. und 7. Juli 2016Ort: WiesbadenVeranstalter: Management Forum Starnberg GmbHReferent: Rechtsanwalt Dr. Christoph KochenburgerInfos und Anmeldung (PDF)
… ein Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages aufgrund Zahlungsverzugs grundsätzlich berechtigt ist, die Versorgung des Mietobjektes mit Heizung, Wasser und Strom zu sperren?
Nach der Rechtssprechung des BGH endet die Verpflichtung des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache an den Mieter mit Beendigung des Mietvertrages. Zugleich endet damit seine Verpflichtung, die Mietsache weiterhin mit Strom, Wasser und Heizung zu versorgen. Der BGH erteilt dem Vermieter jedoch keinen Freibrief, den Mieter bei Beendigung des Mietvertrages „auszufrieren“. Vielmehr erwächst dem Vermieter in Einzelfällen die Verpflichtung aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), die Versorgung aufrechtzuerhalten, wenn ihm kein Schaden durch die weitere Versorgung des Mietobjektes mit Strom, Wasser und Heizung entsteht.So hat nunmehr das Kammergericht Berlin mit Entscheidung vom 16.05.2011 (Az: 8 U 2/11) die durch [...]
Achtung! Ablauf der 10-jährigen Verjährungsfrist des § 196 BGB droht erstmalig zum 31.12.2011
Mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 wurden das bis dahin geltenden Verjährungsrecht geändert. Hinsichtlich der Rechte an einem Grundstück wurde die Verjährungsfrist von 10 Jahren eingeführt (§ 196 BGB). Die Regelung umfasst Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück,auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück,auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts,auf die Gegenleistung. Die Verjährung zum Jahresende droht damit hinsichtlich solcher Ansprüche, die bereits am 01.01.2001 bestanden haben aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren. Droht die Verjährung, sollten folglich bis zum Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden, um Rechtsverluste zu vermeiden. Weiterführende Informationen erteilen wir Ihnen [...]
Nachforderung fehlender Unterlagen bei einer Ausschreibung nach VOL/A 2009 nicht zwingend
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2011 – VergW 11/11Auftraggeber sind nach der VOL/A nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Die VOL/A 2009 regelt in § 16 Abs. 2 bzw. § 19 EG Abs. 2, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden „können“. Das OLG Brandenburg hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass das Nachfordern im Ermessen des Auftraggebers steht. Letztendlich muss er nur alle Bieter gleich behandeln. Wenn also notwendige bzw. geforderte Angaben in dem Angebot fehlen, gibt dies dem Auftraggeber die Möglichkeit, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Er wird aber hierzu [...]
Der Vermieter kann die Barkaution selbst nach Veräußerung des Mietobjekts verwenden
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2011 – 2 U 192/10Gefestigte Rechtsprechung ist, dass der Vermieter bereits während des laufenden Mietverhältnisses die vom Mieter geleistete Sicherheit wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aus dem Mietverhältnis in Anspruch nehmen kann (zuletzt LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03). Dieses Recht endet auch nicht mit der Veräußerung des Mietobjekts und dem Eigentumsübergang auf den Erwerber. Dies gilt selbst dann, wenn der Vorvermieter die Inanspruchnahme der Bürgschaft erst nach Veräußerung des Mietobjekts erklärt. Voraussetzung der Inanspruchnahme der Sicherheit ist jedoch, dass sich diese noch im Besitz des Vorvermieters befindet. PraxistippBeachtlich ist in diesem Zusammenhang [...]
Keine Wärmedämmpflicht des Nachbarn bei Abriss einer Grenzwand
BGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 137/10Dem Eigentümer eines Grundstücks, das entlang der Grundstücksgrenze bebaut ist, steht kein Anspruch auf Vervollständigung des Witterungsschutzes seiner Außenmauer zu, wenn das Nachbargebäude abgerissen und dadurch eine parallel verlaufende Grenzwand beseitigt wird, die dieser Außenmauer bislang Schutz vor Witterungseinflüssen bot.Bestehen zwei Grenzwände, ist jeder Eigentümer für die auf seinem Grundstück errichtete Wand selbst verantwortlich. Der Vorteil, der sich daraus ergibt, dass eine Außenwand so lange keines oder keines vollständigen Witterungsschutzes bedarf, wie dieser Schutz von der Grenzwand des Nachbargrundstücks geboten wird, wird durch das BGB nicht geschützt.Anders ist die Rechtslage allerdings, wenn nicht [...]