Zum vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung hat der Bundesrat am 10.02.2012 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nachdem der Bundestag das Gesetz (wir hatten hierüber bereits in der Ausgabe MEK Aktuell 1/2012 berichtet) im Dezember mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen hatte, was in der Öffentlichkeit auf breite Zustimmung gestoßen war, wendet sich der Bundesrat gegen die ausdrücklich unterschiedliche Bezeichnung von Güterichter und Mediator. Während der Gesetzesentwurf ein sogenanntes Güterichtermodell vorsieht, soll die Begrifflichkeit „Mediation“ der außergerichtlichen Konfliktregelung vorbehalten bleiben. Hiergegen wendet sich der Bundesrat, welcher gerade die richterliche Mediation gesetzlich verankert sehen will.

Ob es sich hierbei nicht lediglich um einen Streit um Begrifflichkeiten handelt, da auch mit der flächendeckenden Verankerung von Güterichtern in allen Gerichtszweigen die gütliche Streitbeilegung einen festen Platz im gerichtlichen Verfahren erhält, muss der Vermittlungsausschuss entscheiden. Auch der Güterichter kann sich selbstverständlich aller Methoden und Instrumente der Mediation bedienen.

Rechtsanwältin Alexandra Riemann
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mediatorin (DAA)