Wie bereits in unserer Ausgabe 1/2010 der MEK Aktuell mitgeteilt, ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen am Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie – ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen. Dem ist sie zuletzt durch die Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie nachgekommen. Diese Verordnung hat insbesondere die Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zur Folge. Sie ist am 17.03.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S.264) veröffentlicht worden, nachdem der Bundesrat dieser in seiner Sitzung vom 05.03.2010 zugestimmt hatte. Sie ist damit zum 18.03.2010 in Kraft getreten.

Zugleich wurde die Dienstleistungs-Informa-tionspflichten-Verordnung (DL-InfoV) am 17.03.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 267) verkündet. Diese ist damit zum 17.05.2010 in Kraft getreten. Sie regelt im Wesentlichen die Informationspflichten der inländischen Dienstleister, die diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeit dem Dienstleistungsempfänger gegenüber zu erfüllen haben.

Einzelheiten zu den damit verbundenen Änderungen entnehmen Sie bitte unseren Erläuterungen in der MEK Aktuell – Ausgabe 1/2010.