1.
Bereits am 21.05.2008 hatte der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen, worüber wir in unserer Ausgabe 03.2008 MEK Aktuell berichtet hatten. Dazu hatte der Bundesrat am 04.07.2008 Stellung genommen, was zur Folge hatte, dass der Bundestag am 19.12.2008 nach monatelanger Diskussion eine geänderte Version des Gesetzentwurfes verabschiedet hat. Der Bundesrat hat dieser geänderten Version in seiner Sitzung am 13.02.2008 zugestimmt. Dieses Gesetz beinhaltet umfangreiche Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung. Es wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, womit kurzfristig zu rechnen ist.

Die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) ist erwartungsgemäß am 25.11.2008 in der Mitgliederversammlung des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) beschlossen worden. 
Diese soll noch im ersten Quartal im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden und Mitte des Jahres in Kraft treten.

2.
Die abschließende Beschlussfassung des zuständigen Deutschen Verdingungsausschusses für Lieferungen und Leistungen (HAA-DVAL) hinsichtlich der Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Dienstleistungen (VOL/A) lässt weiterhin auf sich warten. Die Sitzung wurde von Januar auf voraussichtlich Ende Februar verschoben.

Auch die angekündigte Novellierung der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) lässt noch auf sich warten. Zuletzt hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 26.01.2009 Stellung dazu genommen und gefordert, dass es Ziel der Novellierung sein müsse, die VOF besser mit den sonstigen Regelungen des Vergaberechts zu harmonisieren. Kurzfristig wird jedenfalls mit keiner Änderung der VOF zu rechnen sein.

Über die mit der Novellierung des Vergaberechts verbundenen Neuerungen werden wir Sie in Kürze in einer Sonderausgabe unserer MEK Aktuell weitergehend informieren.