Wie bereits in unserer MEK Aktuell-Ausgabe 01.2009 angekündigt, ist zwischenzeitlich das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts am 24.04.2009 in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Folge. Besonders hervorzuheben sind folgende Änderungen:
Öffentliche Bauaufträge liegen nur noch dann vor, wenn die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt, was dazu führen soll, dass Grundstückverkäufe verbunden mit städtebaulichen Entwicklungsverträgen nicht mehr dem Vergaberecht unterliegen sollen.
Die nicht berücksichtigten Bieter sind nunmehr unverzüglich auch über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung zu informieren.
Aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen und bei Nichtabhilfe binnen 15 Kalendertagen in einem Nachprüfungsverfahrens zu überprüfen.
Ein erteilter Auftrag ist von Anfang an unwirksam, soweit ein Auftraggeber gegen seine vergaberechtlichen Ausschreibungsverpflichtungen verstößt, also auch wenn er gar kein Vergabeverfahren durchgeführt hat. Die Unwirksamkeit kann allerdings nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Für Vergabeverfahren, die bereits vor dem 24.04.2009 begonnen wurden, und am 24.04.2009 bereits anhängige Nachprüfungsverfahren gelten noch die bisherigen Vorschriften des GWB fort.
Weiterhin wurden zeitgleich mit der Änderung des GWB einige Änderungen in der Vergabeverordnung (VgV) vorgenommen. Für die VgV sind jedoch noch weitere Änderungen geplant. Insbesondere sind die Verweisungen auf die Vergabeverordnungen (VOB/A, VOF und VOL/A) zu aktualisieren, sobald diese verabschiedet und veröffentlicht wurden. Dies kann angesichts der benötigten Zustimmung des Bundesrats nicht mehr vor der Bundestagswahl erfolgen, so dass die Änderungen dieses Jahr wahrscheinlich nicht mehr in Kraft treten werden.
Die inhaltliche Überarbeitung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) ist abgeschlossen. Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen hat die letzten Anpassungen in seiner Sitzung vom 08.06.2009 beschlossen. Es stehen allerdings noch die Veröffentlichung der VOB/A im Bundesanzeiger sowie die entsprechenden Einführungserlasse bzw. die Anpassung der Verweisungsnorm in der VgV
(s. o.) aus.
Der neue Inhalt der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wurde freigegeben, jedoch noch nicht veröffentlicht. Entsprechend wird sie, aufgrund der Koppelung an die Überarbeitung der VgV (s. o.), erst in der neuen Legislaturperiode anwendbar sein.
Die VOL/A ist noch in der Abstimmung im Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen. Hier sollte Mitte Juli eine weitere Sitzung stattfinden, von der noch kein Ergebnis bekannt geworden ist. Wie bei der VOB/A sind über den Beschluss der Änderungen hinaus noch die entsprechenden Einführungserlasse bzw. die Anpassung der Verweisungsregelungen in der VgV für ein Wirksamwerden erforderlich. Ein Inkrafttreten wird also ebenfalls erst in der nächsten Legislaturperiode möglich sein.
Weiterhin hat der Bundesrat der neu gefassten Sektorenverordnung (SektVO), die die bisherigen Abschnitte 3 und 4 der VOB/A und VOL/A ablösen soll, nur mit Änderungen zugestimmt, so dass auch diese erst nach erneuter Beschlussfassung im Bundeskabinett in Kraft treten kann. Ein Termin steht dafür noch nicht fest.
Sobald die endgültigen Inhalte der verschiedenen Verordnungen veröffentlicht sind, werden wir Sie im Rahmen einer Sonderausgabe unserer MEK Aktuell vertieft informieren.
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