Im Oktober 2010 wurde durch das Bundesjustizministerium (BMJ) ein Initiatorpapier für das Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) vorgelegt. Darüber hatten wir bereits ausführlich in unserer Ausgabe 4/2010 der MEK Aktuell berichtet. Nachdem dieser Entwurf teilweise auf heftige Kritik gestoßen war, wurde am 11.05.2011 vom BMJ ein Referentenentwurf vorgelegt, der nochmals überarbeitet nunmehr in der Fassung vom 25.11.2011 vorliegt.
Die Kernpunkte des im Oktober letzten Jahres vorgelegten Initiatorpapiers sind in der aktuellen Fassung des Referentenentwurfs erhalten geblieben. Wie bisher soll die Mietrechtsreform energetische Modernisierungen fördern, den Schutz gegen Mietnomaden verbessern, die Durchsetzung von Räumungsurteilen erleichtern sowie die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen durch das sog. „Münchener Modell“ verhindern. Neu ist, dass das Wärme-Contracting auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Vereinzelt wurden die Maßnahmen, anhand derer die vorgenannten Ziele erreicht werden sollen, geändert bzw. ergänzt.
Insbesondere wurde eine Hinterlegungsanordnung in den Entwurf aufgenommen, wonach das Gericht den Mieter verpflichten kann, die während des gerichtlichen Räumungsverfahrens anfallende Miete zu hinterlegen. Kommt der Mieter dieser Hinterlegungsanordnung nicht nach, kann der Vermieter im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf kurzem Weg ein Räumungsurteil erwirken.
Fachkreise und Verbände wurden aufgefordert, bis zum 17.01.2012 zum vorliegenden Referentenentwurf des BMJ Stellung zu nehmen. Eine Abstimmung mit der Bundesregierung steht ebenfalls noch aus. Es bleibt also weiterhin spannend. Darüber, wie die Diskussion ausgeht, werden wir berichten.
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